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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Finest Event – Eventagentur für Firmenkunden


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Finest Event (nachfolgend „Agentur“) und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur deren Geltung schriftlich zustimmt.

 

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Agentur oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

3. Leistungsumfang

(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Eventorganisation, Eventmanagement, Promotion, Personalbereitstellung sowie begleitende Marketingmaßnahmen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Konzept.
(3) Projektbezogene Änderungen, die von der ursprünglichen Planung abweichen, können zusätzliche Kosten verursachen. Diese werden dem Kunden vor Umsetzung mitgeteilt.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen die Agentur zu einer angemessenen Terminverschiebung und ggf. zur Berechnung zusätzlicher Aufwände.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass für Veranstaltungen sämtliche behördlichen Genehmigungen vorliegen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Agentur übernommen werden.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
(3) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.

 

6. Drittleistungen und Fremdkosten

(1) Für die Durchführung von Events kann die Agentur externe Dienstleister beauftragen (z. B. Technik, Catering, Künstler, Logistik).
(2) Die Agentur handelt in diesem Fall im Namen und auf Rechnung des Kunden – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Für Leistungen Dritter gelten deren eigene Vertrags- und Stornobedingungen.

 

7. Stornierungen und Rücktritt

(1) Storniert der Kunde ein beauftragtes Projekt, gelten – sofern vertraglich nicht anders geregelt – folgende Kostenpauschalen:

  • Bis 60 Tage vor dem Event: 25 % des Auftragswertes

  • 59 bis 30 Tage vor dem Event: 50 % des Auftragswertes

  • 29 bis 10 Tage vor dem Event: 75 % des Auftragswertes

  • Unter 10 Tagen: 100 % des Auftragswertes

(2) Bereits entstandene Fremdkosten werden in voller Höhe berechnet.
(3) Die Agentur kann vom Vertrag zurücktreten, wenn vereinbarte Zahlungen ausbleiben oder der Kunde vertragliche Pflichten verletzt.

 

8. Haftung

(1) Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
(3) Für Schäden durch externe Dienstleister haftet die Agentur nur, wenn diese von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgewählt wurden.
(4) Für den Erfolg einer Veranstaltung wird keine Garantie übernommen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

 

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Konzepte, Entwürfe, Grafiken und Planungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
(2) Nutzungsrechte werden nur im vereinbarten Umfang übertragen.
(3) Eine Weitergabe oder eigenständige Nutzung ohne Zustimmung ist untersagt.

 

10. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Hinweise zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
 

11. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Extremwetter, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen) berechtigen beide Parteien zur Anpassung oder Verschiebung des Projekts.
(2) Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, trägt der Kunde.

 

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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